Rechtsprechung
   VG Berlin, 19.11.2013 - 3 K 233.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,44302
VG Berlin, 19.11.2013 - 3 K 233.09 (https://dejure.org/2013,44302)
VG Berlin, Entscheidung vom 19.11.2013 - 3 K 233.09 (https://dejure.org/2013,44302)
VG Berlin, Entscheidung vom 19. November 2013 - 3 K 233.09 (https://dejure.org/2013,44302)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,44302) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.12.2011 - 6 C 18.10

    Höhere Förderung der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg weiter streitig

    Auszug aus VG Berlin, 19.11.2013 - 3 K 233.09
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass aus Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG kein verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Gewährung staatlicher Finanzhilfe folgt, sondern dass der jeweilige Landesgesetzgeber hier einen politischen Handlungsspielraum hat, der nur dann überschritten wäre, wenn (durch eine unzureichende Bemessung der zu gewährenden Zuschüsse) das Ersatzschulwesens als Institution existentiell gefährdet würde (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88 - BVerfGE 90, 107 ; BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 6 C 18.10 - juris Rn. 14).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus VG Berlin, 19.11.2013 - 3 K 233.09
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass aus Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG kein verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Gewährung staatlicher Finanzhilfe folgt, sondern dass der jeweilige Landesgesetzgeber hier einen politischen Handlungsspielraum hat, der nur dann überschritten wäre, wenn (durch eine unzureichende Bemessung der zu gewährenden Zuschüsse) das Ersatzschulwesens als Institution existentiell gefährdet würde (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88 - BVerfGE 90, 107 ; BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 6 C 18.10 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 26.07.2005 - 6 B 24.05

    Bundesrecht; Eingreifen; Ersatzschule; Ersatzschule; Existenzminimum;

    Auszug aus VG Berlin, 19.11.2013 - 3 K 233.09
    Daraus folgt, dass Kosten nur in die Berechnung der vergleichbaren Personalkosten eingehen, wenn es entsprechendes Personal an öffentlichen Schulen gibt, für die das Land Berlin Vergütungen und Löhne zahlt, nicht dagegen, wenn die jeweiligen Aufgaben im Wege des sog. Outsourcing an Fremdfirmen vergeben werden (vgl. zu § 8 PrivatschulG OVG Berlin, Urteil vom 14. September 2004, a.a.O., Rn. 51; BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 6 B 24.05 -, juris, Rn. 8; die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 28. Oktober 2005 - 1 BvR 1939/05 - nicht zur Entscheidung angenommen).
  • VG Berlin, 25.03.2009 - 3 A 293.06

    Privatschule - Erhöhung des Privatschulzuschusses, Bestimmung der vergleichbaren

    Auszug aus VG Berlin, 19.11.2013 - 3 K 233.09
    Diese Regelung sollte zu einer Annäherung an die tatsächlichen Verhältnisse der Privatschulen bewirken, die anders als die öffentlichen Schulen ausschließlich Angestellte beschäftigen (vgl. dazu im Einzelnen das die Schule des Klägers betreffende Urteil der Kammer vom 25. März 2009 - VG 3 A 293.06 - ).
  • VG Berlin, 25.03.2009 - 3 A 286.08

    Berechnung der durchschnittlichen Personalkosten an öffentlichen Schulen bei der

    Auszug aus VG Berlin, 19.11.2013 - 3 K 233.09
    Bereits mit Urteil vom 25. März 2009 (VG 3 A 286.08) hat die Kammer hierzu ausgeführt:.
  • OLG Brandenburg, 20.08.2019 - 3 U 22/18

    Räumung und Herausgabe von Grundstücken an einen Ersteher

    Der Kläger ist aufgrund des Zuschlagsbeschlusses des Amtsgerichts Strausberg vom 11.2.2014 - 3 K 233/09 - Eigentümer der Grundstücke, St... B...4...,1 Be..., OT Bi..., Gemarkung Bi... Flur ..., Flurstück X, Flurstück A, Flurstück B.

    Das Amtsgericht Strausberg ordnete mit Beschlüssen vom 8.5.2009 - 3 K 233/09 und 3 K 234/09 die Zwangsversteigerung der Grundstücke an.

  • VG Berlin, 15.11.2022 - 3 K 309.21

    Zuschüsse für Berliner Privatschulen rechtmäßig

    a) Maßgeblich sind nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 ESZV die Ausstattungsrichtlinien oder sonstigen Ausstattungsvorgaben, die für die Personalausstattung des zu Beginn des Bewilligungsjahres bereits laufenden Schuljahres gelten, d.h. für den Bewilligungszeitraum 2021 die Personalausstattung des Jahres 2020, für den Bewilligungszeitraum 2022 die Personalausstattung des Jahres 2021 (st. Rspr. d. Kammer, vgl. Urteile vom 25. März 2009 - VG 3 A 293.06 - vom 25. März 2009 - VG 3 A 253.07 -, juris Rn. 29 sowie vom 19. November 2013 - VG 3 K 233.09 -, juris Rn. 35).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2018 - 3 B 5.18

    Rückforderung eines im Bundesland Berlin gewährten Ersatzschulzuschuss

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird verwiesen auf den Inhalt der Gerichtsakte, auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge (Zuschuss 2011, Zuschuss 2015, Zuschuss 2016, Vorgang Trägerwechsel, Vorgang Strafanzeige, Vorgang Stundung) und auf die beigezogenen Gerichtsakten VG 3 L 724.17 (OVG 3 S 50.17), VG 3 A 293.06 (OVG 3 B 18.09, BVerwG 6 B 27.12), VG 3 K 233/09 (OVG 3 N 4.14), VG 3 K 936.14 und VG 3 L 122.15.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2018 - 3 B 6.18

    Kürzung und teilweise Rückforderung eines gewährten Ersatzschulzuschusses

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird verwiesen auf den Inhalt der Gerichtsakte, auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge (Zuschuss 2011, Zuschuss 2015, Zuschuss 2016, Vorgang Trägerwechsel, Vorgang Strafanzeige, Vorgang Stundung) und auf die beigezogenen Gerichtsakten VG 3 L 724.17 (OVG 3 S 50.17), VG 3 A 293.06 (OVG 3 B 18.09, BVerwG 6 B 27.12), VG 3 K 233/09 (OVG 3 N 4.14), VG 3 K 936.14 und VG 3 L 122.15.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2018 - 3 B 7.18

    Kürzung und teilweise Rückforderung eines gewährten Ersatzschulzuschusses

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird verwiesen auf den Inhalt der Gerichtsakte, auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge (Zuschuss 2011, Zuschuss 2015, Zuschuss 2016, Vorgang Trägerwechsel, Vorgang Strafanzeige, Vorgang Stundung) und auf die beigezogenen Gerichtsakten VG 3 L 724.17 (OVG 3 S 50.17), VG 3 A 293.06 (OVG 3 B 18.09, BVerwG 6 B 27.12), VG 3 K 233/09 (OVG 3 N 4.14), VG 3 K 936.14 und VG 3 L 122.15.
  • VG Berlin, 22.09.2014 - 3 K 419.13

    Herabsetzung eines Zuschusses aufgrund zu hoch angesetzter Schülerzahl;

    Dies hat das Gericht bereits mit Urteil vom 19. November 2013 in dem - ebenfalls die Schule des Klägers betreffenden - Verfahren VG 3 K 233.09 entschieden, in dem der Kläger sowohl den (dort unter dem 16. April 2009 ergangenen) Bewilligungsbescheid für das Haushaltsjahr 2009 als auch einen (unter dem 19. Mai 2010 erlassenen) Rückforderungsbescheid für dasselbe Haushaltsjahr angefochten hatte (Bl. 15 des Urteilsabdrucks).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht